Kein Feuerwerk in der Altstadt & weitere Tipps für ein Sicheres Silvester
Die Sprengstoffverordnung sieht vor, dass Feuerwerkskörper nicht in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Altersheimen oder auch besonders brandempfindlichen Gebäuden, wie Fachwerkhäusern, gezündet werden dürfen. „Ein durch Feuerwerkskörper verursachter Brand in der Altstadt kann sich angesichts der hiesigen Baustruktur schnell zum Flächenbrand ausweiten,“ mahnt Oberbürgermeister David Wittner. Er appelliert daher, nur dort zu böllern, wo man weit genug von Fachwerk- oder Holzhäusern entfernt sei.
(Quelle: www.noerdlingen.de)
Grundsätzlich sollte beim Umgang mit Feuerwerkskörpern größte Vorsicht gelten und nur zugelassenes sowie zertifiziertes Silvesterfeuerwerk verwendet werden. Die Gebrauchshinweise der Hersteller sind hierbei zu beachten.
Nehmen Sie nach dem Anzünden ausreichend Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper nicht blindlings weg. Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) nicht nochmals an.
Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
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