Guten und SICHEREN Rutsch ins neue Jahr!
Die Sprengstoffverordnung sieht vor, dass Feuerwerkskörper nicht in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Altersheimen oder auch besonders brandempfindlichen Gebäuden, wie Fachwerkhäusern, gezündet werden dürfen. „Ein Schaden, der durch Feuerwerkskörper entsteht, könnte sich aufgrund der besonderen baulichen Gegebenheiten in der Altstadt rasch ausbreiten und verheerende Folgen haben,“ mahnt Oberbürgermeister David Wittner. Er appelliert daher, nur dort zu böllern, wo man weit genug von Fachwerk- oder Holzhäusern entfernt sei.
(Quelle: www.noerdlingen.de)
Grundsätzlich sollte beim Umgang mit Feuerwerkskörpern größte Vorsicht gelten und nur zugelassenes sowie zertifiziertes Silvesterfeuerwerk verwendet werden. Die Gebrauchshinweise der Hersteller sind hierbei zu beachten.
Nehmen Sie nach dem Anzünden ausreichend Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper nicht blindlings weg. Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) nicht nochmals an.
Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
Im NOTFALL 112
WO ist das Ereignis?
WER ruft an?
WAS ist geschehen?
Wie viele Betroffene?
Warten auf Rückfragen!